Kanallar
Der Diebstahl nach dem geltenden Recht (§ 242), dem Vorentwurf (§ 269) und dem Gegenentwurf (§ 297), unter bes. Berücks. der subjektiven Seite...
Das Arbeitshaus nach dem Vorentwurf und dem Gegenentwurf.
Die Strafvereitelung im Vorentwurf und Gegenentwurf verglichen mit dem geltenden Recht
Der Begriff des Diebstahls im geltenden Rechte (§ 242)
Die Vollstreckungsvereitelung nach dem geltenden Recht (StGB § 288), dem Vorentwurf (§ 293) und dem Gegenentwurf (§ 313)
Der Kriegsverrat nach geltendem Recht, dem Vorentwurf und dem Gegenentwurf
Widerstand und Beamtennötigung nach dem Vorentwurf (§ 126) und dem Gegenentwurf (§§ 135, 136) verglichen mit dem geltenden Recht.
Die Kuppelei nach geltendem Recht, nach dem Vorentwurf und dem Gegenentwurf
Die Behandlung des Diebstahls im Reichs-Strafgesetzbuch, Vorentwurf und Gegenentwurf mit Berücks. des österr. Regierungsentwurfes und des Schweizer Vorentwurfes von 1908
Die Absicht nach dem Vorentwurf (§ 59, Abs. 3) und dem Gegenentwurf (§ 21).
Die Konkursverbrechen nach dem Gegenentwurf verglichen mit dem geltenden Recht.
Die Aufforderung und das Erbieten zu einem Verbrechen nach dem Vorentwurf und Gegenentwurf verglichen mit dem geltenden Recht.
Die Geldstrafe nach dem Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch und dem Gegenentwurf von Kahl
Die falsche amtliche Beurkundung nach dem Strafgesetzbuch (§§ 348, 349), dem Vorentwurf (§ 203) und dem Gegenentwurf (§ 164).
Der freiwillige Rücktritt vom Versuch nach geltendem Recht, dem Vorentwurf (§ 77) und dem Gegenentwurf (§ 30).
Der Bruch der amtlichen Verfügungsgewalt nach § 133 des Reichsstrafgesetzbuchs, dem Vorentwurf u. Gegenentwurf.
EvBl [Evidenz-Blatt] 1984/105 <§ 108 "Täuschung", § 127 "Diebstahl", § 297 "Verleumdung">
Der Hochverrat seit dem Vorentwurf von 1909.
Gegenentwurf zum Vorentwurf eines deutschen Strafgesetzbuchs Aufgestellt von Wilhelm Kahl u.a.
Die Untreue nach dem Vorentwurf zu einem d. RStG (§ 277) und Gegenentwurf (§ 322)
Die Entwendung des § 272 Vorentwurfs zu einem deutschen Strafgesetzbuch verglichen mit dem Diebstahl und Mundraub des geltenden Rechts.
Die Brandstiftung nach dem geltenden Recht und nach dem Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch.
Die Wiedereinsetzung (Rehabilitation) unter bes. Berücks. der §§ 50-52 des Vorentwurfs und der §§ 110-112 des Gegenentwurfs
Die Strafbestimmungen des Vorentwurfs über Hochverrat verglichen mit dem geltenden Recht
Die Bestechung im geltenden Strafrecht und im Vorentwurf mit Berücks. des österr. Vorentwurfs