APA (7th ed.) Citation
Conzen, H. (1906). Ein Beitrag zu der Gesetzesbestimmung, dass die kraft Gesetzes übergangene Forderung nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden kann.
Chicago Style (17th ed.) Citation
Conzen, Heinrich. Ein Beitrag Zu Der Gesetzesbestimmung, Dass Die Kraft Gesetzes übergangene Forderung Nicht Zum Nachteil Des Gläubigers Geltend Gemacht Werden Kann. Köln, 1906.
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Conzen, Heinrich. Ein Beitrag Zu Der Gesetzesbestimmung, Dass Die Kraft Gesetzes übergangene Forderung Nicht Zum Nachteil Des Gläubigers Geltend Gemacht Werden Kann. 1906.
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