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Hartmann, O. C. (1979). Ist die zwangsweise vorgenommene medikamentöse Beruhigung tobender Gefangener zulässig, wenn deren Toben die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt stört?
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Hartmann, Otto C. Ist Die Zwangsweise Vorgenommene Medikamentöse Beruhigung Tobender Gefangener Zulässig, Wenn Deren Toben Die Sicherheit Und Ordnung in Der Vollzugsanstalt Stört? Hamburg, 1979.
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Hartmann, Otto C. Ist Die Zwangsweise Vorgenommene Medikamentöse Beruhigung Tobender Gefangener Zulässig, Wenn Deren Toben Die Sicherheit Und Ordnung in Der Vollzugsanstalt Stört? 1979.
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