Hiller, J. W. (1624). Responsum iuris über die Frag, ob ein Schuldner seinen Gläubiger der ihme von diesem mit guter gangbarer... Reichsmüntz lehensweiß aufgeholffen mit jetziger im schwang gehender geringhältig od. gesteigerten Müntz rechtmessig bezahlen könne.
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Hiller, Johann Wolfgang. Responsum Iuris über Die Frag, Ob Ein Schuldner Seinen Gläubiger Der Ihme Von Diesem Mit Guter Gangbarer... Reichsmüntz Lehensweiß Aufgeholffen Mit Jetziger Im Schwang Gehender Geringhältig Od. Gesteigerten Müntz Rechtmessig Bezahlen Könne. Augsburg, 1624.
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Hiller, Johann Wolfgang. Responsum Iuris über Die Frag, Ob Ein Schuldner Seinen Gläubiger Der Ihme Von Diesem Mit Guter Gangbarer... Reichsmüntz Lehensweiß Aufgeholffen Mit Jetziger Im Schwang Gehender Geringhältig Od. Gesteigerten Müntz Rechtmessig Bezahlen Könne. 1624.
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