Citação APA (7ª ed.)
Kikath, K. (1908). Kann nach gemeinem Rechte und BGB derjenige, der in entschuldbarer Unkenntnis seiner Aufrechnungsbefugnis eine Forderung bezahlt hat, das Gezahlte mit der condictio indebite zurückfordern?
Citação do estilo Chicago (17ª ed.)
Kikath, Karl. Kann Nach Gemeinem Rechte Und BGB Derjenige, Der in Entschuldbarer Unkenntnis Seiner Aufrechnungsbefugnis Eine Forderung Bezahlt Hat, Das Gezahlte Mit Der Condictio Indebite Zurückfordern? Schöneberg, Berlin, 1908.
Citação MLA (9ª ed.)
Kikath, Karl. Kann Nach Gemeinem Rechte Und BGB Derjenige, Der in Entschuldbarer Unkenntnis Seiner Aufrechnungsbefugnis Eine Forderung Bezahlt Hat, Das Gezahlte Mit Der Condictio Indebite Zurückfordern? 1908.
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