Kikath, K. (1908). Kann nach gemeinem Rechte und BGB derjenige, der in entschuldbarer Unkenntnis seiner Aufrechnungsbefugnis eine Forderung bezahlt hat, das Gezahlte mit der condictio indebite zurückfordern?
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Kikath, Karl. Kann Nach Gemeinem Rechte Und BGB Derjenige, Der in Entschuldbarer Unkenntnis Seiner Aufrechnungsbefugnis Eine Forderung Bezahlt Hat, Das Gezahlte Mit Der Condictio Indebite Zurückfordern? Schöneberg, Berlin, 1908.
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Kikath, Karl. Kann Nach Gemeinem Rechte Und BGB Derjenige, Der in Entschuldbarer Unkenntnis Seiner Aufrechnungsbefugnis Eine Forderung Bezahlt Hat, Das Gezahlte Mit Der Condictio Indebite Zurückfordern? 1908.
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