Cita APA (7th ed.)
Luedemann, W. (1930). Ist ein Gericht befugt, seine eigenen Beschlüsse und Verfügungen abzuändern, zu berichtigen und zu ergänzen.
Cita Chicago (17th ed.)
Luedemann, Wilhelm. Ist Ein Gericht Befugt, Seine Eigenen Beschlüsse Und Verfügungen Abzuändern, Zu Berichtigen Und Zu Ergänzen. Hamburg, 1930.
Cita MLA (9th ed.)
Luedemann, Wilhelm. Ist Ein Gericht Befugt, Seine Eigenen Beschlüsse Und Verfügungen Abzuändern, Zu Berichtigen Und Zu Ergänzen. 1930.
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