Reich, K. (1957). Können deutsche Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn sie ausländisches materielles Recht anzuwenden haben, Verrichtungen vornehmen, die von ähnlichen damit vergleichbaren richterlichen Tätigkeiten aus dem deutschen Recht wesensverschieden sind, oder die das deutsche Recht nicht kennt?
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Reich, Klaus. Können Deutsche Gerichte Der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Wenn Sie Ausländisches Materielles Recht Anzuwenden Haben, Verrichtungen Vornehmen, Die Von ähnlichen Damit Vergleichbaren Richterlichen Tätigkeiten Aus Dem Deutschen Recht Wesensverschieden Sind, Oder Die Das Deutsche Recht Nicht Kennt? o. O, 1957.
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Reich, Klaus. Können Deutsche Gerichte Der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Wenn Sie Ausländisches Materielles Recht Anzuwenden Haben, Verrichtungen Vornehmen, Die Von ähnlichen Damit Vergleichbaren Richterlichen Tätigkeiten Aus Dem Deutschen Recht Wesensverschieden Sind, Oder Die Das Deutsche Recht Nicht Kennt? 1957.
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