Scheidges, G. (1874). Über die Bedeutung des Satzes: "Curia novit jura" in Bezug auf das Zivilrecht.
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Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)
Scheidges, Gerhard. Über Die Bedeutung Des Satzes: "Curia Novit Jura" in Bezug Auf Das Zivilrecht. 1874.
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MLA-Zitierstil (9. Ausg.)
Scheidges, Gerhard. Über Die Bedeutung Des Satzes: "Curia Novit Jura" in Bezug Auf Das Zivilrecht. 1874.
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