Cita APA (7th ed.)
Schmidt, K. (1932). Die Bedeutung des Tatbestandsmerkmals „Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen“ in § 110 des Strafgesetzbuches, insbes. m. Bezug auf d. Vorsatz d. Auffordernden. Linke.
Cita Chicago (17th ed.)
Schmidt, Karlheinz. Die Bedeutung Des Tatbestandsmerkmals „Ungehorsam Gegen Gesetze Oder Rechtsgültige Verordnungen Oder Gegen Die Von Der Obrigkeit Innerhalb Ihrer Zuständigkeit Getroffenen Anordnungen“ in § 110 Des Strafgesetzbuches, Insbes. M. Bezug Auf D. Vorsatz D. Auffordernden. Berlin: Linke, 1932.
Cita MLA (9th ed.)
Schmidt, Karlheinz. Die Bedeutung Des Tatbestandsmerkmals „Ungehorsam Gegen Gesetze Oder Rechtsgültige Verordnungen Oder Gegen Die Von Der Obrigkeit Innerhalb Ihrer Zuständigkeit Getroffenen Anordnungen“ in § 110 Des Strafgesetzbuches, Insbes. M. Bezug Auf D. Vorsatz D. Auffordernden. Linke, 1932.
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