Seiler, J. (1935). Das Recht des Schuldners, sich auf das mit dem bisherigen Gläubiger in Unkenntnis der Abtretung vorgenommene Rechtsgeschäft oder die Leistung an ihn zu berufen (§ 407 I BGB), als Gestaltungsrecht. Pöppinghaus.
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Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)
Seiler, Johannes. Das Recht Des Schuldners, Sich Auf Das Mit Dem Bisherigen Gläubiger in Unkenntnis Der Abtretung Vorgenommene Rechtsgeschäft Oder Die Leistung an Ihn Zu Berufen (§ 407 I BGB), Als Gestaltungsrecht. Bochum-Langendreer: Pöppinghaus, 1935.
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MLA-Zitierstil (9. Ausg.)
Seiler, Johannes. Das Recht Des Schuldners, Sich Auf Das Mit Dem Bisherigen Gläubiger in Unkenntnis Der Abtretung Vorgenommene Rechtsgeschäft Oder Die Leistung an Ihn Zu Berufen (§ 407 I BGB), Als Gestaltungsrecht. Pöppinghaus, 1935.
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