APA (7th ed.) Citation
Sonderhoff, H. (1903). Welche Bedeutung hat es nach gemeinem Recht und nach dem B.G.B., wenn der Erblasser letztwillig bestimmt, dass eine ihm obliegende Verbindlichkeit von einem Erben allein getragen werden soll?
Chicago Style (17th ed.) Citation
Sonderhoff, Hermann. Welche Bedeutung Hat Es Nach Gemeinem Recht Und Nach Dem B.G.B., Wenn Der Erblasser Letztwillig Bestimmt, Dass Eine Ihm Obliegende Verbindlichkeit Von Einem Erben Allein Getragen Werden Soll? Rostock, 1903.
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Sonderhoff, Hermann. Welche Bedeutung Hat Es Nach Gemeinem Recht Und Nach Dem B.G.B., Wenn Der Erblasser Letztwillig Bestimmt, Dass Eine Ihm Obliegende Verbindlichkeit Von Einem Erben Allein Getragen Werden Soll? 1903.
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