APA-čujuhus (7. p.)
Sonnenburg, U. (1912). Die "Rückgewähr" eines Grundstücks nach § 7 Anf.G., wenn der Anfechtungsgegner das auf Antrag eines dinglich berechtigten Gläubigers versteigerte Grundstück selbst wiedererworben hat.
Chicago-čujuhus (17. p.)
Sonnenburg, Udo. Die "Rückgewähr" Eines Grundstücks Nach § 7 Anf.G., Wenn Der Anfechtungsgegner Das Auf Antrag Eines Dinglich Berechtigten Gläubigers Versteigerte Grundstück Selbst Wiedererworben Hat. Berlin, 1912.
MLA-čujuhus (9. p.)
Sonnenburg, Udo. Die "Rückgewähr" Eines Grundstücks Nach § 7 Anf.G., Wenn Der Anfechtungsgegner Das Auf Antrag Eines Dinglich Berechtigten Gläubigers Versteigerte Grundstück Selbst Wiedererworben Hat. 1912.
Muitte dárkkistit čujuhemiid riektatvuođa, ovdal go geavahat daid iežat deavsttas.