APA-Zitierstil (7. Ausg.)
Strasmann, O. (1909). Ist nach deutschem Reichs- und preussischem Landesrechte die Begnadigung der gegen einen Rechtsanwalt oder Arzt erkannten ehregerichtlichen Strafen und der nach § 888 und § 890 ZPO gegen den Schuldner getroffenen Massnahmen der Geldstrafe oder der Haft zulässig?
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Strasmann, Otto. Ist Nach Deutschem Reichs- Und Preussischem Landesrechte Die Begnadigung Der Gegen Einen Rechtsanwalt Oder Arzt Erkannten Ehregerichtlichen Strafen Und Der Nach § 888 Und § 890 ZPO Gegen Den Schuldner Getroffenen Massnahmen Der Geldstrafe Oder Der Haft Zulässig? Borna, Leipzig, 1909.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)
Strasmann, Otto. Ist Nach Deutschem Reichs- Und Preussischem Landesrechte Die Begnadigung Der Gegen Einen Rechtsanwalt Oder Arzt Erkannten Ehregerichtlichen Strafen Und Der Nach § 888 Und § 890 ZPO Gegen Den Schuldner Getroffenen Massnahmen Der Geldstrafe Oder Der Haft Zulässig? 1909.
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