Cita APA
Strohmeyer, H. (1905). Der Vertrag nach § 607 II B.G.B., dass Geschuldetes künftig als Darlehn geschuldet werden soll, und seine Konstruktion.
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Strohmeyer, Hinrich. Der Vertrag Nach § 607 II B.G.B., Dass Geschuldetes Künftig Als Darlehn Geschuldet Werden Soll, Und Seine Konstruktion. Rostock, 1905.
Cita MLA
Strohmeyer, Hinrich. Der Vertrag Nach § 607 II B.G.B., Dass Geschuldetes Künftig Als Darlehn Geschuldet Werden Soll, Und Seine Konstruktion. 1905.
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