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Philipp, L. v. H. (1542). Des Fürsten Philipsen, Landgraven zu Hessen vierte warhafftige Verantwortung aller der Ding so seinen F.G.v.Hertzog Heinrichen zu Braunschweig bößlich u.felschlich zugelegt worden sein.
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Philipp, Landgraf von Hessen. Des Fürsten Philipsen, Landgraven Zu Hessen Vierte Warhafftige Verantwortung Aller Der Ding so Seinen F.G.v.Hertzog Heinrichen Zu Braunschweig Bößlich U.felschlich Zugelegt Worden Sein. Marpurg, 1542.
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Philipp, Landgraf von Hessen. Des Fürsten Philipsen, Landgraven Zu Hessen Vierte Warhafftige Verantwortung Aller Der Ding so Seinen F.G.v.Hertzog Heinrichen Zu Braunschweig Bößlich U.felschlich Zugelegt Worden Sein. 1542.
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