Cita APA
Österreich, Bundesministerium für Unterricht. (1964). Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 22. Juni 1964, mit welcher Lehrpläne für die Unterstufe des Gymnasiums, des Realgymnasiums, des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Slowenen sowie für die 1. bis 3. Klasse des musisch-pädagogischen Realgymnasiums erlassen werden.
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Österreich, Bundesministerium für Unterricht. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 22. Juni 1964, Mit Welcher Lehrpläne Für Die Unterstufe Des Gymnasiums, Des Realgymnasiums, Des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums Für Slowenen Sowie Für Die 1. Bis 3. Klasse Des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums Erlassen Werden. 1964.
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Österreich, Bundesministerium für Unterricht. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 22. Juni 1964, Mit Welcher Lehrpläne Für Die Unterstufe Des Gymnasiums, Des Realgymnasiums, Des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums Für Slowenen Sowie Für Die 1. Bis 3. Klasse Des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums Erlassen Werden. 1964.
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