Über die Wirkung der gutgläubig an den bisherigen Gläubiger bewirkten Leistung. Ein Beitrag zur Interpretation des § 407 Abs. 1 B.G.B.
Kaydedildi:
| Yazar: | |
|---|---|
| Materyal Türü: | Kitap |
| Dil: | Almanca |
| Baskı/Yayın Bilgisi: |
Borna-Leipzig
1905
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Benzer Materyaller: Über die Wirkung der gutgläubig an den bisherigen Gläubiger bewirkten Leistung.
- Die Leistung an den Gläubiger des Gläubigers.
- §[Paragraph] 407 Abs. 1 B.G.B.
- Das Recht des Schuldners, sich auf das mit dem bisherigen Gläubiger in Unkenntnis der Abtretung vorgenommene Rechtsgeschäft oder die Leistung an ihn zu berufen (§ 407 I BGB), als Gestaltungsrecht.
- Der gutgläubige Eigentums- und Pfanderwerb an beweglichen Sachen nach Handelsrecht (§ 366, Abs.1 H.G.B.)
- Die Bestimmung der Leistung durch Gläubiger oder Schuldner.
- Gutgläubiger Erwerb der Vormerkung