Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz Bundesgesetz vom 21. Jänner 1959, BGBl. Nr. 48, über die Haftung für den Ersatz von Schäden aus Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen und beim Betrieb von Kraftfahrzeugen samt verweisenden und erläuternden Anm. und einer Übers. über die gesamte Recht

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