Gerlach, E. (1904). Erläuterungen des § 198 BGB "Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs. Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so beginnt die Verjährung mit der Zuwiderhandlung".
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Chicago Style (17. basım) Atıf
Gerlach, Ernst. Erläuterungen Des § 198 BGB "Die Verjährung Beginnt Mit Der Entstehung Des Anspruchs. Geht Der Anspruch Auf Ein Unterlassen, so Beginnt Die Verjährung Mit Der Zuwiderhandlung". Meiningen, 1904.
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MLA (9th ed.) Atıf
Gerlach, Ernst. Erläuterungen Des § 198 BGB "Die Verjährung Beginnt Mit Der Entstehung Des Anspruchs. Geht Der Anspruch Auf Ein Unterlassen, so Beginnt Die Verjährung Mit Der Zuwiderhandlung". 1904.
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