APA (7. basım) Alıntı
Gerlach, E. (1904). Erläuterungen des § 198 BGB "Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs. Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so beginnt die Verjährung mit der Zuwiderhandlung".
Chicago Style (17. basım) Atıf
Gerlach, Ernst. Erläuterungen Des § 198 BGB "Die Verjährung Beginnt Mit Der Entstehung Des Anspruchs. Geht Der Anspruch Auf Ein Unterlassen, so Beginnt Die Verjährung Mit Der Zuwiderhandlung". Meiningen, 1904.
MLA (9th ed.) Atıf
Gerlach, Ernst. Erläuterungen Des § 198 BGB "Die Verjährung Beginnt Mit Der Entstehung Des Anspruchs. Geht Der Anspruch Auf Ein Unterlassen, so Beginnt Die Verjährung Mit Der Zuwiderhandlung". 1904.
Uyarı: Bu alıntı herzaman %100 doğru olmayabilir..