Die Rechtsstellung des öffentlichen oder beliehenen Unternehmers im Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. 12. 1934.
Furkejuvvon:
| Váldodahkki: | |
|---|---|
| Materiálatiipa: | Girji |
| Giella: | duiskkagiella |
| Almmustuhtton: |
Königsberg <Pr.>
Graph. Kunstanst.
1939
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| Fáddágilkorat: |
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Geahča maid: Die Rechtsstellung des öffentlichen oder beliehenen Unternehmers im Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. 12. 1934.
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