Ist nach dem gegenwärtig in Schlesien geltenden Rechte der Vormund berechtigt, aus dem Vermögen seines Mündels ein Familienfideikommiss zu errichten?
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
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| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Breslau
1910
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| Beschreibung: | GUTTMANN,Fritz: -- Ist nach dem gegenwärtig in Schlesien gelten- -- den Rechte der Vormund berechtigt,aus dem -- Vermögen seines Mündels ein Familienfidei- -- kommiss zu errichten?- Breslau 1910. -- Diss.Rostock. -- AB/1i |
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