Die Haftung des gutläubigen Verkäufers einer fremden gestohlenen Sache für den Mangel im Recht. Unter bes. Berücks. d. Rechtslage beim späteren zufälligen Untergang d. Kaufsache.
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|---|---|
| Формат: | |
| Язык: | немецкий |
| Опубликовано: |
Frankfurt am Main
1957
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