Wer erwirbt im Falle des § 164 Abs. 2 BGB Eigentum an den dem Vertreter übergebenen Sachen.
Saved in:
| Main Author: | |
|---|---|
| Format: | Book |
| Language: | German |
| Published: |
1930
|
| Tags: |
No Tags, Be the first to tag this record!
|
| Order eBook: |
|
| Order Book: | Login to order |
Similar Items: Wer erwirbt im Falle des § 164 Abs. 2 BGB Eigentum an den dem Vertreter übergebenen Sachen.
- §[Paragraph] 164 Absatz 2 BGB
- Wann erwirbt beim Kommissionseinkauf der Kommittent nach heutigem Recht Eigentum am Kommissiongut?
- Besitz- und Eigentumserwerb bei indirekter Stellvertretung nach Gemeinem Recht und § 164, Abs. 2 des BGB.
- Wer ist "Dritter" in § 840 Abs. 3 des BGB?
- Über den Rechtsschutz des Erwerbens eines übergebenen aber noch nicht aufgelassenen Grundstücks nach dem BGB
- Die Ersitzung des Eigentums beweglicher Sachen