Die rechtliche Bedeutung eines rechtskräftigen Urteils, das ein nicht legitimierter Dritter unter dem Namen einer im Prozeß nicht vertretenen, dort aber als Partei bezeichneten Person erwirkt hat. Zugl. e. Beitr. z. Lehre v. d. Partei.
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| Формат: | Книга |
| Мова: | Німецька |
| Опубліковано: |
Würzburg
Mayr
1932
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