Das Vermächtnis eines zur Erbschaft gehörigen belasteten Gegenstandes nach dem Bürgerl. Gesetzbuche.
I tiakina i:
| Kaituhi matua: | |
|---|---|
| Hōputu: | Pukapuka |
| Reo: | Tiamana |
| I whakaputaina: |
Braunschweig
1902
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| Ngā Tūtohu: |
Kāore He Tūtohu, Me noho koe te mea tuatahi ki te tūtohu i tēnei pūkete!
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Ngā tūemi rite: Das Vermächtnis eines zur Erbschaft gehörigen belasteten Gegenstandes nach dem Bürgerl. Gesetzbuche.
- Das Vermächtnis eines belasteten Gegenstandes.
- Das Vermächtnis eines zur Erbschaft gehörenden belasteten Gegenstandes nach dem B.G.B.
- Das Vermächtnis eines nicht zur Erbschaft gehörenden Gegenstandes nach dem BGB
- Das Vermächtnis einer bestimmten zur Erbschaft gehörenden Sache nach Bürgerlichem Gesetzbuche
- Das Vermächtnis eines Gegenstandes an mehrere
- Rechtliche Stellung des Erben vor Annahme der Erbschaft nach dem deutschen Bürgerl. Gesetzbuche.