Regulament, wonach sich in Folge der geschöpften höchsten Resolutionen, wie auch dessen, was bey dem i.J.1769 fürgewes. Illyrischen Nazions-Congress, dann denen i.J.1774 & 1776 zu Karlowitz abgehaltenen nicht unierten bischöfl. Synoden behandelt worden, von der gesamten i.Kgr.Hungarn, Kroaten... befindlich.. nicht unierten Geistlichkeit graeci ritus von nun an geachtet den solle..

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格式: 圖書
語言:德语
出版: Wien 1777
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245 1 0 |a Regulament, wonach sich in Folge der geschöpften höchsten Resolutionen, wie auch dessen, was bey dem i.J.1769 fürgewes. Illyrischen Nazions-Congress, dann denen i.J.1774 & 1776 zu Karlowitz abgehaltenen nicht unierten bischöfl. Synoden behandelt worden, von der gesamten i.Kgr.Hungarn, Kroaten... befindlich.. nicht unierten Geistlichkeit graeci ritus von nun an geachtet den solle.. 
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591 |a description: Regulament, wonach sich in Folge der geschöpften höchsten Resolutionen, wie auch dessen, was bey dem i. Jahre 1769 fürgewesenen Illyrischen Nazions-Congress, dann denen im Jahre 1774 und 1776 zu Karlowitz abgehaltenen nicht unirten bischöflichen Synoden behandelt worden, von der gesamten i. Kgr. Hungardn, Kroaten...befindlich...nicht unierten Geistlichkeit graeci ritus von nun an geachtet den solle.. Wien 1777  |a signature: 126.B.8.  |a published: 1777  |a title: 1777