Haftung des Verkäufers und Vermieters für Schaden, der dem Käufer resp. Mieter durch die übergebene Sache zugefügt ist, nach Bürgerlichem Gesetzbuch.
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| 1. Verfasser: | |
|---|---|
| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Leipzig
1907
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