Die gegenseitigen Ersatzansprüche mehrerer Personen, die für dieselbe Verpflichtung eingestanden sind.
I tiakina i:
| Kaituhi matua: | |
|---|---|
| Hōputu: | Pukapuka |
| Reo: | Tiamana |
| I whakaputaina: |
Borna, Leipzig
1911
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| Ngā Tūtohu: |
Kāore He Tūtohu, Me noho koe te mea tuatahi ki te tūtohu i tēnei pūkete!
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Ngā tūemi rite: Die gegenseitigen Ersatzansprüche mehrerer Personen, die für dieselbe Verpflichtung eingestanden sind.
- Mehrere Grundpfandrechte an verschiedenen Grundstücken für dieselbe Forderung
- Die Verpflichtung zur Abtretung des Ersatzanspruchs nach § 255 BGB
- Eine und dieselbe Handlung oder mehrere selbständige Handlungen? §§ 73, 74 RStGB
- Das fahrlässige Zusammenwirken mehrerer Personen.
- Der Anspruch mehrerer Deponenten (Hinterleger) und die Verpflichtung mehrerer Depositare (Verwahrer) nach gemeinem Recht und nach dem Bürgerl. Gesetzbuche.
- Anfechtung, wenn mehrere an der Erklärung beteiligt sind oder wenn die Erklärung an mehrere zu richten ist.