Kann die Sicherungsabrede als ein „ähnliches Verhältnis“ im Sinne des § 868 BGB anerkannt werden?
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
|---|---|
| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Tübingen
1966
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