Erörterungen über § 816 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere auch die dem Berechtigten gegenüber wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten
Furkejuvvon:
| Váldodahkki: | |
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| Materiálatiipa: | Girji |
| Giella: | duiskkagiella |
| Almmustuhtton: |
1930
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| Fáddágilkorat: |
Eai fáddágilkorat, Lasit vuosttaš fáddágilkora!
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Geahča maid: Erörterungen über § 816 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere auch die dem Berechtigten gegenüber wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten
- Der Gegenstand eines Bereicherungsanspruchs bei wirksamer Verfügung eines Nichtberechtigten über Geld.
- Die Voraussetzungen und der Inhalt der Restitutionspflicht eines Nichtberechtigten, der eine dem Berechtigten gegenüber wirksame Leistung angenommen hat, nach der Lehre des B.G.B. § 816 II, BGB.
- Verfügung über fremdes Recht mit Einwilligung des Berechtigten.
- Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach § 816 BGB.
- Das bereicherungsrechtliche Problem der rechtsgrundlosen Verfügung eines Nichtberechtigten. Einheitskondiktion - Doppelkondiktion.
- Der Erwerb des Eigentums an Fahrnis auf Grund der Verfügung eines Nichtberechtigten nach den §§ 932-936 des Bürgerlichen Gesetzbuches