Das "arglistige Verschweigen" in dem Abschnitte über die Gewährleistung wegen physischer Mängel der Sache beim Kauf.
Furkejuvvon:
| Váldodahkki: | |
|---|---|
| Materiálatiipa: | Girji |
| Giella: | duiskkagiella |
| Almmustuhtton: |
Borna-Leipzig
1903
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| Fáddágilkorat: |
Eai fáddágilkorat, Lasit vuosttaš fáddágilkora!
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Geahča maid: Das "arglistige Verschweigen" in dem Abschnitte über die Gewährleistung wegen physischer Mängel der Sache beim Kauf.
- Gewährleistung wegen Mängel im Recht beim Kaufe nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Die Gewährleistung wegen Mängel im Recht nach dem BGB
- Mängel beim Kauf nach islamischem Recht.
- Die Gewährleistung wegen Mängel der Ware beim Gattungskaufe unter Kaufleuten nach neuem Handelsrecht.
- Gewährleistung für Mängel des Rechts und der Sache bei der Pfandbestellung an beweglichen Sachen.
- Zur Lehre von der Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche. [§§ 459-480]