Responsum iuris über die Frag, ob ein Schuldner seinen Gläubiger der ihme von diesem mit guter gangbarer... Reichsmüntz lehensweiß aufgeholffen mit jetziger im schwang gehender geringhältig od. gesteigerten Müntz rechtmessig bezahlen könne.
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
|---|---|
| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Augsburg
1624
|
| Tags: |
Keine Tags, Fügen Sie das erste Tag hinzu!
|
| eBook bestellen: |
|
| Buch ausleihen: | zum Bestellen einloggen |
Ähnliche Einträge: Responsum iuris über die Frag, ob ein Schuldner seinen Gläubiger der ihme von diesem mit guter gangbarer... Reichsmüntz lehensweiß aufgeholffen mit jetziger im schwang gehender geringhältig od. gesteigerten Müntz rechtmessig bezahlen könne.
- Responsum iuris über die Frag: Ob ein Schuldner seinen Glaubiger der ihme vor disem mit guter gangbarer... Reichsmüntz lehensweiß außgeholffen mit jetziger im schwang gehen der geringhältig od. gesteigerten Müntz recht messig bezahlen könne...
- Teutsches Müntz-Recht.
- New Müntz Buech auch ein Dialogus zw. dem Gelt und der Armut
- Fundamentalbedencken über das eingerissene Müntz-Unwesen...
- Responsum iuris, in causa poenali maleficarum Winsiensium.
- Considerations on a Müntz-type problem on the interval [0,∞).