Der Vertrag nach § 607 II B.G.B., dass Geschuldetes künftig als Darlehn geschuldet werden soll, und seine Konstruktion.

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Strohmeyer, Hinrich
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Rostock 1905
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Beschreibung
Beschreibung:STROHMEYER, Hinrich: -- Der Vertrag nach § 607II B.G.B.,dass Ge- -- schuldetes künftig als Darlehn geschuldet -- werden soll,und seine Konstruktion.-Rostock -- 1905. -- Diss.Rostock. -- AB/Li